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Umwelt und Entsorgung

Altbatterie-Entsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus sowie Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über die damit verbundenen Regelungen und Pflichten zu informieren:

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder bei der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien oder Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:

Hubertus-Fieldsports OHG
Mühlenweg 76
37120 Bovenden
Deutschland

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden.

Piktogramm einer durchgestrichenen Mülltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Pb  Cd  Hg

Diese Informationen finden Sie auch in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers.

Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS): www.grs-batterien.de

Elektro- und Elektronikgeräte

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter: www.ear-system.de

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Piktogramm einer durchgestrichenen Mülltonne

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Leuchtmittelentsorgung

Verbraucher sind gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glüh- und Halogenlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Diese müssen bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgegeben werden.

Leuchtmittel, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
  • Entladungslampen (z. B. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen

Nicht betroffen sind Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen über den normalen Hausmüll entsorgt werden.